I. Vindikationslage im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses
Hier Prüfung eines EBVs iSd § 985…
Schema zum Herausgabeanspruch des ursprünglichen Besitzers, § 1007 II BGB
I. Anspruchsteller ist ursprünglicher Besitzer
II. Anspruchsgegner ist aktueller Besitzer
III. Anspruchsteller ist Sache gestohlen worden, verloren gegangen, abhandengekommen
IV. Anspruchsgegner ist nicht Eigentümer, § 1007 II BGB
V. Anspruchsgegner selbst ist die Sache vor der Besitzzeit des Anspruchstellers nicht abhandengekommen, § 1007 II BGB
VI. Kein Ausschluss nach § 1007 III BGB
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