I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt: Ein anderer Mensch
b) Handlung:…
Schema zum Herausgabeanspruch des ursprünglichen Besitzers, § 1007 II BGB
I. Anspruchsteller ist ursprünglicher Besitzer
II. Anspruchsgegner ist aktueller Besitzer
III. Anspruchsteller ist Sache gestohlen worden, verloren gegangen, abhandengekommen
IV. Anspruchsgegner ist nicht Eigentümer, § 1007 II BGB
V. Anspruchsgegner selbst ist die Sache vor der Besitzzeit des Anspruchstellers nicht abhandengekommen, § 1007 II BGB
VI. Kein Ausschluss nach § 1007 III BGB
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Hier Inzidentprüfung, ob Eigentum erworben wurde.
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