B. Fehlerhaft erfolgte qualifizierte Belehrung (soll Verstoß gegen §§ 136, 163a III StPO heilen)

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger

= Belehrung unter Hinweis über Belehrungsverstoß & der daraus folgenden Unverwertbarkeit früherer Aussagen.

Bestimmung eines Verwertungsverbotes nach der Abwägungslehre:

(-) Kontra Verwertungsverbot

Der Verstoß gegen die qualifizierte Belehrung hat nicht das selbe Gewicht, wie der Verstoß gegen die Pflicht zur erstmaligen Belehrung.