Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger
Problem: Maßnahme angeordnet wegen Katalogtat, Zufallsfund führt aber zu einer anderen Straftat des Beschuldigten:
(-) Kontra Verwertungsverbot
Andere Tat = Katalogtat
(+) Pro Verwertungsverbot
Andere Tat = Nichtkatalogtat oder betrifft Straftat eines Dritten.
Beachte: Zufallsfund kann mittelbar verwertet werden, weil z.B. durch weitere Ermittlungen weitere Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die dann verwertbar sind.
Problem: Zufallsfund aus nicht strafprozessualer Maßnahme: § 161 II StPO
Problem: Durchsuchung: § 108 StPO