L. ZUFALLSFUNDE § 477 II S. 2 StPO

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger
Problem: Maßnahme angeordnet wegen Katalogtat, Zufallsfund führt aber zu einer anderen Straftat des Beschuldigten:

(-) Kontra Verwertungsverbot
Andere Tat = Katalogtat

(+) Pro Verwertungsverbot
Andere Tat = Nichtkatalogtat oder betrifft Straftat eines Dritten.

Beachte: Zufallsfund kann mittelbar verwertet werden, weil z.B. durch weitere Ermittlungen weitere Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die dann verwertbar sind.

Problem: Zufallsfund aus nicht strafprozessualer Maßnahme: § 161 II StPO
Problem: Durchsuchung: § 108 StPO