Können sich Hoheitsträger auf das Notwehr- und Nothilferecht des § 32 StGB berufen?
Überblick
Umstritten ist, ob sich Hoheitsträger in Ausübung ihres Dienstes ebenfalls auf das Notwehrrecht aus § 32 StGB berufen können. Relevanz erlangt dieser Meinungsstreit vor allem bei dem Gebrauch von Schusswaffen durch einen Polizeibeamten. Dies liegt darin begründet, dass die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen den Einsatz von Schusswaffen an engere Voraussetzungen knüpfen als § 32 StGB.
Daher stellt sich die Frage, ob sich ein Polizeibeamter, der zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung Dritter von der Schusswaffe in erforderlicher Weise Gebrauch gemacht hat, nach § 32 StGB gerechtfertigt sein kann, obwohl die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.1
Die Ansichten und ihre Argumente
1. Ansicht
Auch Hoheitsträger dürfen sich auf § 32 StGB berufen.2 Im Ergebnis stellt eine notwehrrechtlich zulässige Maßnahme ein rechtmäßiges hoheitliches Handeln dar.
Argumente für diese Ansicht
Es erscheint nicht plausibel einem Polizeibeamten Schranken aufzuerlegen, die ein anderer Notwehrübender/Nothelfer nicht hat.3
Vor allem gilt dies vor dem Hintergrund, dass die Polizei gerade dazu berufen und befähigt ist, Straftaten zu verhindern.
Bundesrecht vor Landesrecht
Die bundesgesetzlich geregelten Rechtfertigungsgründe können nicht durch Landesrecht eingeschränkt werden.4
2. Ansicht
Hoheitsträger können sich nicht auf § 32 StGB berufen. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richtet sich ausschließlich nach den landesgesetzlichen Regelungen bzw. wird § 32 StGB nur nach Maßgabe dieser Regelungen angewendet.5
Argumente für diese Ansicht
Vorbehalt des Gesetzes
Allein so kann dem Grundsatz vom Vorbehalt des bereichsspezifischen Gesetzes und dem alle staatliche Gewaltausübung bindenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprochen werden.6
Nur diese Auffassung fügt sich in die Konzeption der Notwehr als ein Ausnahmerecht für den von den ordentlichen Schutzmechanismen der Gemeinschaft abgeschnittenen Bürger ein.
Bei der Verteidigung von Rechtsgütern durch Hoheitsträger geht es gerade nicht um Ausnahmesituationen, sondern um eine staatliche Aufgabe.7
3. Ansicht
Differenzierung: Handelt der Polizist bei einem Schusswaffeneinsatz, der durch die öffentlich-rechtliche Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt ist, unter den Voraussetzungen des § 32 StGB, bleibt das Verhalten polizeirechtlich rechtswidrig, strafrechtlich jedoch rechtmäßig.8
Argumente für diese Ansicht
Kein Verstoß gegen die Einheit der Rechtsordnung.
Die Unterwerfung des Beamten unter die allgemeinen Gesetze und die öffentlich-rechtliche Beziehung zwischen dem Staat und dem Adressaten der Notwehrhandlung sowie zwischen dem Staat und dem Beamten als Amtsträger, bilden voneinander unabhängige Rechtskreise. Daher kann auch ein gespaltenes Rechtswidrigkeitsurteil gefällt werden.9
- 1. Fischer, StGB, 69. Auflage 2022, § 32 Rn.12 f.
- 2. Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 32 Rn. 42c.
- 3. Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 32 Rn. 42c.
- 4. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Auflage 2019, § 32 Rn. 219.
- 5. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Auflage 2019, § 32 Rn. 220.
- 6. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Auflage 2019, § 32 Rn. 220.
- 7. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Auflage 2019, § 32 Rn. 220.
- 8. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Auflage 2019, § 32 Rn. 219.
- 9. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Auflage, § 32 Rn. 219 mit weiteren Argumenten und Nachweisen, insb. Beaucamp JA 2003, 402.
Lass dir das Thema Können sich Hoheitsträger auf das Notwehr- und Nothilferecht des § 32 StGB berufen? noch mal ausführlich erklären auf Jura Online!
Karrierestart
Wie finde ich das passende Praktikum, die passende Anwaltsstation oder den passenden Nebenjob im Referendariat? Ausgeschrieben Jobs & Karriere Events & Arbeitgeber
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!













