Wie Anfechtung und Widerspruch in Kündigungsschutzklage einbauen?

Hallo:)
Ich arbeite gerade an einem längeren Fall und bin dabei am verzweifeln, wie ich eine Anfechtung und Widerspruch eines Betriebsüberganges in das Schema der KSchKlage einbauen soll:/

Zum Fall: A arbeitet bei B in der Firma (knapp 400 Mitarbeiter+ untersch. Standorte). Am 1.4.21 gibt B einen (Teil)Betriebsübergang (Teil in dem A arbeitet) an Firma C per Mail an alle bekannt. B und C vereinbaren in "Sonderabrede", dass C bald 15% des Personals abbaut, und dass B dem Übergang widersprechende Arbeiter wieder aufnimmt. In der Mail stand nur von der Übernahme. Am 15.4 ist am Standort noch eine Versammlung, bei der ein Vertreter den Vertrag und die "Sonderabrede" dann mündlich erläutert.
A widerspricht dem Übergang am 2.7.21 (will wieder zu B). B hat aber gerade keinen Arbeitsbedarf und es hat allein A widersprochen. Die Rücknahme würde also Mehrkosten verursachen. B und C vereinbaren dann die Auflösung der Sonderabrede zum 31.7. und B kündigt A am 2.8.21. A erhebt fristgerecht Kündigungsschutzklage. Am 5.8 schreibt A noch in einem Brief an C, hinterlistig über die Folgen des Widerspruchs getäuscht worden zu sein, und will diesen anfechten und zurücknehmen.

Kann ich Angechtung und Widerspruch als Unwirksamkeitsgründe nehmen? Wobei das finde ich keine Sinn ergibt, da A ja nicht die Kündigung als solches meint. Ich weiß aber nicht, wo man es sonst passend ansprechen könnte:/
Wisst ihr da was?

Vielen Dank im Voraus!! Smile


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Ich gebe dir Recht, dass das eigentlich nicht ganz passt, aber auch ich würde die Anfechtung/Widerspruch in einen Oberpunkt "allgemeine Unwirksamkeitsgründe" oder nur "Unwirksamkeitsgründe" packen.

Aber hat vielleicht sonst jemand eine gute Idee?