Tauglicher Antragsgegenstand

hallo zusammen Smile folgende Frage: sind normen aus dem GG und das PUAG bzw auch die GOBT taugliche Antragsgegenstände in der abstrakten Normenkontrolle?
vielen Dank im Voraus Smile



Antragsgegenstand kann jedes Bundes- oder Landesrecht, geschrieben oder ungeschrieben, in formeller oder materieller Hinsicht  und vor- und nachkonstitutioneller Art sein.
Siehe: http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-abstrakte-und-konkrete-normenkontrolle/