Tauglicher Antragsgegenstand

hallo zusammen Smile folgende Frage: sind normen aus dem GG und das PUAG bzw auch die GOBT taugliche Antragsgegenstände in der abstrakten Normenkontrolle?
vielen Dank im Voraus Smile


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Antragsgegenstand kann jedes Bundes- oder Landesrecht, geschrieben oder ungeschrieben, in formeller oder materieller Hinsicht  und vor- und nachkonstitutioneller Art sein.
Siehe: http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-abstrakte-und-konkrete-normenkontrolle/