Habe eine kurze Frage zu einem Fall. Hoffe ihr könnt mir helfen.
V ist Pflegebedürftig und wird von M seit einiger Zeit geflegt. M möchte die Situation beenden. Er gibt daher V nur noch Essen, dass keine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen gewährleistet, um V zu töten.
Handelt es sich hier um ein tun also Totschlag, da er ihm ja die falsche Nahrung gibt. Oder prüfe ich Tötung durch unterlassen, da er es unterlässt ihm die benötigten Nährstoffe zu verabreichen ?
Hi was genau willst du jetzt wissen ? Verstehe deine Frage nicht .
Ich könnte evtl. Helfen .
Es ist auf jedenfall ein Begehungsdelikt. Diese erfordern vom Täter ein aktives tätig werden bei einer verbotenen Handlung.
Ich muss mir dabei die Frage stellen:
Wäre der Erfolg in seiner konkreten Form entfallen, wenn bestimmtes Verhalten hinweg gedacht wird ?
also:
Wäre V auch gestorben , wenn M ihm Nahrung mit den richtigen Nährstoffen gegeben hätte ? Dann wäre V nicht gestorben.
außerdem prüfe ich die Kausalität:
Besteht zwischen der Handlung und dem eingetretenen Erfolg ein Zusammenhang?
Also Ursache und Wirkung. Wird der Zusammenhang bejaht , also der Erfolg dem Täter objektiv zugerechnet werden, liegt Kausalität vor.