Schulrecht und Familienrecht

Moin,
ich muss im Zuge eines Pädagogik-Seminares (studiere Lehramt) folgenden Fall aufarbeiten, welcher auf einer wahren Begebenheit beruht (s.u.):

Luka ist 13 und hat ADHS. Damit er dem Unterricht in der Schule folgen kann, bzw. damit die Lehrer sein Verhalten ertragen können, muss Lukas Tabletten nehmen. Nun hat er die Tabletten abgesetzt, weil sie ihm im Kopf ein schlechtes Gefühl bereiten/ihn benebeln. Die Lehrer kommen mit seinem Verhalten jetzt allerdings nicht mehr klar und er wurde der Schule verwiesen.

Meine Fragen dazu:

1. Mit welchem Recht macht die Schule das, bzw. darf eine Schule das überhaupt? Immerhin besteht die Schulpflicht und er gefährdet weder sich, noch andere. Sein Verhalten stört zwar den Unterricht, aber gibt es da ein Maß? Liegt das im Ermessen der Schule?

2. Darf er seine Tabletten einfach absetzen? Musste er sie überhaupt jemals nehmen? Liegt dies bis zu einem bestimmten Alter im Ermessen der Eltern? Wie sähe das aus, wenn er jünger oder älter wäre? Fällt es unter Kindeswohl?

Da ich Sonderpädagogik studiere und viel mit Kindern solcher Diagnose zu tun haben werde, wäre etwas Wissen um die rechtlichen Grundlagen schon nicht verkehrt. Aber vor allem will ich eine gute Note für die Hausarbeit zu dem Thema Biggrin
Danke schon mal an alle, die sich die Mühe zum Antworten machen.

Hier der Link zum Fall: https://www.youtube.com/watch?v=PQJnacAu5D4
 


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