Diebstahl, Hausfriedensbruch, Pfefferspray

Hallo ihr Lieben, 
ich schreibe zur Zeit eine Hausarbeit über Vermögensdelikte und bräuchte eure Hilfe!

Sachverhalt: 
Max und Moritz besuchen die Computer-Abteilung eines Kaufcenters. Dort entnehmen sie vier Spiele auf CD den Regalen und legen sie flach auf den Boden des Einkaufswagens. Danach deckt Max die CDs mit einem Werbeprospekt ab, während Moritz ihm „Deckung gibt“. Anschließend legen sie diverse Lebensmittel im Wert von ca. 80 Euro in den Einkaufswagen. Sodann begeben sie sich zur Kasse und leeren dort ihren Einkaufswagen auf das Kassentransportband. Während Max bei der Kassiererin stehen bleibt, schiebt Moritz – dem gemeinsamen Plan entsprechend – den Einkaufswagen mit den verdeckten CDs durch den Kassenbereich.
Hinter dem Kassenbereich wird Max von einem in dem Markt tätigen Ladendetektiv Brummig gestellt und des Diebstahls bezichtigt. Max und Moritz werden anschließend – gegen ihren Protest –  bis zum Eintreffen der Polizei von Brummig in einem Büro eingeschlossen.
Die eintreffende Polizei stellt die Personalien von Max und Moritz fest und findet bei einer Durchsuchung der Kleidung von Moritz eine Pfefferspraydose in seiner Jackentasche.
Dies erklärt Moritz damit, dass er in Tenever wohne und dort ständig mit Überfällen zu rechnen sei. Zwar habe er gewusst, dass er diese Spraydose bei sich habe; es wäre ihm aber „nicht im Traum eingefallen“ das Pfefferspray bei einem Zugriff eines Ladendetektivs einzusetzen. Max und Moritz  erhalten von Brummig  ein Schreiben der Geschäftsleitung des Kaufcenters, das eine „Vertragsstrafe“ von 50 Euro fordert und den beiden Personen bundesweit Hausverbot in allen Märkten der Kaufcenterkette erteilt.
Dies hält Max für eine grob willkürliche Maßnahme und sucht schon am 1. März. erneut das Kaufcenter auf. Bereits im Empfangsbereich wird er von Brummig erkannt, festgehalten und erneut der Polizei überstellt, die eine Anzeige und einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch aufnimmt.

Nun zu meiner Frage: Wie würdet ihr vorgehen? Wir sollen keinen Betrug prüfen.. Mein Gedanke war, eine getrennte Prüfung vorzunehem. Also würde ich bei Moritz § 242, 244 StGB prüfen und bei Max nur § 242. Die Frage ist, ob der Besitz des Pfeffersprays auch Max zuzuordnen ist, laut Sachverhalt wird leider nicht deutlich, ob er darüber in Kenntnis gesetzt war. Zudem würde ich noch prüfen, ob Brummig sich durch das Einschließen der beiden Jungen strafbar gemacht hat (verlangt der Aufgabensteller). 

LG 
 


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