Ist § 147 I 1 BGB dispositives Recht oder gilt das immer? stehe da gerade etwas auf dem Schlauch. Danke! Sofern keine abweichenden Vereinbarungen von den Vertragsparteien getroffen worden sind, gilt § 147 I 1 BGB. - also ist es dispositiv! (Antwort vom 28.11.2014 - 15:39)
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen von den Vertragsparteien getroffen worden sind, gilt § 147 I 1 BGB. - also ist es dispositiv!