§ 147 I 1 BGB

Ist § 147 I 1 BGB dispositives Recht oder gilt das immer?  stehe da gerade etwas auf dem Schlauch. 

Danke! 



Sofern keine abweichenden Vereinbarungen von den Vertragsparteien getroffen worden sind, gilt § 147 I 1 BGB. - also ist es dispositiv!