Neun nicht ganz ernst gemeinte Tipps für deine Hausarbeiten!

von Dominik · Aktuelles und Gemischtes

Es ist mal wieder Hausarbeitszeit. Da liest man sich bezüglich der isolierten Anfechtung von Nebenbestimmungen, der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und dem Mängelgewährleistungsrecht im Kaufrecht ein.

Zusätzlich werden viele von euch Ratgeber über das erfolgreiche Schreiben von Hausarbeiten lesen. In diesem Artikel soll es um genau das gegenteilige Ziel gehen: Begeht möglichst viele der folgenden Fehler (gerne auch in Kombination) und fallt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch eure Hausarbeiten durch. – Ein Misserfolg ist euch unter Beachtung der folgenden Regeln (fast) garantiert!

1. Zitiert die relevanten Normen so ungenau wie möglich!

Betrachten wir uns als Beispiel den § 812 BGB. Dieser enthält zwei Absätze, mehrere Sätze und viele Alternativen. Entscheidet ihr euch im Rahmen eurer Fallbearbeitung für eine genaue Zitierung, ist der Korrektor gezwungen diese auch zu überprüfen. Erspart ihm dieses, indem ihr einfach nur die Norm nennt. Der Korrektor wird sich aus der entsprechenden Norm dann selbst die für die Falllösung passende Variante heraussuchen.

Solltet ihr euch komplett unsicher bzgl. der einschlägigen Norm sein (Beispiel: Schadenersatz nach §§ 280 I, III, 281 BGB oder § 280 I BGB isoliert?) so zitiert die Anfangsnorm des Abschnitts (Hier: § 280 BGB) und setzt danach ein „ff.“ dahinter, sodass der Korrektor weiß, dass ihr eine der folgenden Normen für relevant haltet.

2. Zitiert jegliche verwendete Literatur im Literaturverzeichnis!

In das Literaturverzeichnis gehört jedes Werk, das ihr während der Bearbeitung der Hausarbeit verwendet habt. Habt ihr beispielsweise im Duden nachgeschaut, wie der Begriff „Akzessorietät“ geschrieben wird, so gehört also auch dieses ins Literaturverzeichnis (also: „Akzessorietät“, in: Duden, S. 546 (zuletzt nachgeschlagen am 23.02.2015).

Habt ihr in irgendeiner Zeitung einen interessanten Artikel oder Kommentar gelesen. Nehmen wir als Beispiel mal an, dass der Wendler gesagt habe, dass Mord doof ist und ihr dieses Zitat nun in eurer Hausarbeit verwenden wollt, weil es um Mord geht. So gehört auch dieser Kommentar in das Literaturverzeichnis (also: Wendler, Michael, BILD v. 23.02.2015, S. 4).

3. Benutzt so häufig wie möglich den Urteilsstil!

Gutachtenstil – völlig überbewertet! Kurz und knackig soll die Falllösung sein, damit der Mandant schnell weiß, ob er nun für den begangenen Mord ins Gefängnis kommt oder nicht. Um dem Korrektor deutlich zu machen, dass ihr aus Effektivitätsgründen den Urteilsstil verwendet, benutzt Begriffe wie „da“ und „weil“ so oft und häufig wie möglich. Wenn die Häufigkeit dieser Begriffe euch selbst beim Lesen auf den Senkel geht, habt ihr die richtige Portion Gutachtenstil erreicht!

4. Unterteilt eure Hausarbeit keinesfalls in unterschiedliche Handlungskomplexe!

Die Unterteilung in verschiedene Handlungskomplexe macht euch die Arbeit nur unnötig schwer: Nach jedem Handlungskomplex müsst ihr ein (Zwischen)-Ergebnis bilden und diese verschiedenen Ergebnisse müsst ihr zum Schluss zu einem Endergebnis zusammenfügen. Erspart euch diese Arbeit und bildet gar keine Handlungskomplexe. Dieses würde dem Korrektor auch unnötig zeigen, dass ihr den Sachverhalt vollständig durchdrungen habt und diesen sinnvoll einteilen könnt.

5. Interpretiert den Sachverhalt nach euren Vorstellungen!

Ein Sachverhalt geht häufig über 1 – 2 Seiten. Da ist es ja rein faktisch unmöglich alle relevanten Informationen und Fakten auf diese Seiten zu komprimieren! Daher seid ihr quasi gezwungen Fakten und Informationen in den Sachverhalt hineinzulesen.

Betrachtet den Sachverhalt daher immer sehr kritisch. Ist eine dort enthaltene Information eures Wissens nach falsch, so scheut euch nicht vor, den Klausursteller innerhalb eurer Falllösung auf diesen Fauxpas aufmerksam zu machen.

Beispiel: A stellt die Bewusstlosigkeit des B fest und fängt sofort mit der Wiederbelebung an. Dabei brechen mehrere Rippen. B überlebt aber. – Hier solltet ihr dem Klausursteller innerhalb der Prüfung der Körperverletzung zunächst deutlich machen, dass der Sachverhalt fehlerhaft ist und bei einer reinen Bewusstlosigkeit die Seitenlage durchzuführen ist. Eine Wiederbelebung ist nur durchzuführen, wenn zusätzlich zu der Bewusstlosigkeit ein Atemstillstand festzustellen ist.

6. Gebt möglichst viel Wissen ohne Fallbezug wieder!

In eurer Hausarbeit geht es um das Stellvertretungsrecht? – Super, so habt ihr die Gelegenheit zunächst umfangreich darzustellen, was denn die Stellvertretung ist, wen die Rechtsfolgen treffen, was bei fehlerhafter Stellvertretung gilt und warum es für die Hausarbeit eigentlich viel spannender gewesen wäre stattdessen eine Prokura einzubauen. Dieses abstrakte Wissen könnt ihr in den Fließtext eurer Hausarbeit aufnehmen oder – was noch viel effektiver ist – als Merkkasten in eure Hausarbeit aufnehmen.

7. Die Schwerpunktsetzung wird überbewertet!

Ihr glaubt, dass der Sachverhalt einen (oder mehrere) Schwerpunkt(e) enthält? – Pustekuchen! Da seid ihr garantiert auf dem Holzweg, denn eine Schwerpunktsetzung ist überhaupt nicht notwendig und kontraindiziert. Nur so habt ihr die Gelegenheit auch mal abgelegene Delikte zu prüfen, seien es die Zwangsheirat oder die Vorbereitung eines Angriffskriegs im Strafrecht.

8. Der Bearbeitervermerk ist nur als „Tipp“ zu verstehen!

Der Bearbeitervermerk findet sich besonders häufig in strafrechtlichen Gutachten. Da wird die Strafbarkeit nur einer begrenzten Anzahl von Personen verlangt oder bestimmte Normen sollen nicht geprüft werden. Diesem Vermerk sollte aber nicht allzu große Beachtung geschenkt werden – er ist eher als ein „Tipp“ zu begreifen. Sprich: Hast du am Ende der Bearbeitung noch Zeit, Platz und Lust, so prüfe auch noch die ausgeschlossenen Normen und dies möglichst umfangreich!

9. Formuliert keine Zwischen- oder Endergebnisse!

Lasst sowohl Zwischen- als auch Endergebnisse komplett weg. Würdet ihr diese formulieren, so wäre der Korrektor ja gar nicht mehr gezwungen die Inhalte dazwischen zu lesen. Bitte nehmt ihm dieses Vergnügen doch nicht! Nur wenn die Ergebnisse vollständig fehlen, zwingt ihr den Korrektor eure Arbeit vollständig zu lesen und die ganze Zeit selbstständig mitdenken zu müssen.

Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Bearbeitung eurer Hausarbeiten! Wer nun noch gerne nicht ganz ernst gemeinte Hilfe für die Klausuren hätte, erfährt hier 10 Gedanken und Erkenntnisse zur Klausurvorbereitung.

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Kommentare

Gast
Mo, 09/03/2015 - 16:51

Das Beispiel bei Nr. 5 könnte doch sogar relevant werden. objektive Gefahrschaffung bzw. Pflichtwidrigkeit Blum 3

Dominik
Mo, 09/03/2015 - 19:26

Trotzdem ist es überhaupt nicht notwendig diese Ausführungen in der Klausur zu machen! Niemals sollte über den Inhalt der Klausur gestritten werden. Wenn dort steht, dass er bei einer Bewusstlosigkeit wiederbelebt wird, dann ist das eben so und nicht von uns zu hinterfragen.

Gast
Mo, 09/03/2015 - 21:10

Ooh, wie lustig...

Dominik
Mo, 09/03/2015 - 21:26

Das war - im Kontrast zum allgemein manchmal relativ harten Studienalltag - Sinn der Übung! Smile

alex
Di, 10/03/2015 - 15:15

Ich weiß gar nicht, was sich hier mancheiner beschwert Biggrin Ich fands lustig!!

paloma22
Do, 12/03/2015 - 17:41

Echt superlustig, beim "Vorbereiten eines Angriffskriegs" konnte ich nicht mehr :'D

Und Deine Meinung zu »Neun nicht ganz ernst gemeinte Tipps für deine Hausarbeiten!«

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