Der Fall des Jörg L und die Folgen

von iurastudent · Aktuelles und Gemischtes

Richter Jörg L und die gekauften Examensklausuren - Was passiert mit den Mandanten, Fällen und Betroffenen

Anfang Januar gab der Richter Jörg L. vor dem Landgericht Lüneburg zu, in 11 Fällen Examensantworten an Referendare weitergegeben zu haben. Doch was passiert eigentlich mit den Fällen die Juristen verhandelt haben, die schummelten?

Die Vorgeschichte - Ein filmreifer Krimi
Richter Jörg L., der in Niedersachsen vor allem für das zweite Staatsexamen zuständig war, soll bis zu 20.000 Euro für Lösungen verlangt haben. Krimitauglich wurde der ganze Fall schließlich dadurch, dass Jörg L. Ende März 2014 mit 30 000 Euro, einer Waffe mit insgesamt 47 Schuss Munition und einer Frau, die seine ehemalige Geliebte gewesen sein soll, in einem Hotel in Mailand aufgegriffen wurde.

Das Geständnis
Nach einem überraschenden Geständnis Anfang Januar wird der Prozess um diesen Fall wohl wesentlich schneller abgeschlossen werden können als ursprünglich angenommen. Die Aussage des Angeklagten stimmte grundsätzlich mit den Vorwürfen überein, sie ging in 3 Punkten sogar noch darüber hinaus.

Ihn erwartet auf Grund der Vorwürfe wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und versuchter Nötigung eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren, die wegen des Geständnisses jedoch kürzer ausfallen könnte.

Was passiert jetzt mit den Käufern?
2.000 Examen mussten seit dem Verdacht gegen Jörg L. überprüft werden, was 16 000 Klausuren entspricht und viele Juristen beschäftigt. Allein in 15 Fällen kam es bereits zur Einleitung eines Verfahrens zu Examensaberkennung. 9 Personen habe man inzwischen eine schriftlich Aufforderung dazu zukommen lassen, ihre Zeugnisse zurückzugeben.

Eine neue Welle Arbeit für die Gerichte
Bedeutend ist die Frage, ob Staatsanwälte und Richter unter den Käufern waren und was mit den von ihnen entschiedenen Fällen passieren wird. Laut eines Ministeriumssprechers sind die Angeklagten in den 15 bereits angesetzten Verfahren wegen Examensaberkennung nicht in der niedersächsischen Justiz beschäftigt. Es ist jedoch offen, ob Betroffene bereits freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden sind und ob der Kreis der Betroffenen noch wächst.

Nach Art. 101 I GG und § 16 GVG besteht das Recht auf einen gesetzlichen Richter in Deutschland. Das bedeutet, dass jeder einen Anspruch auf einen im Vorfeld festgelegten Richter ohne irgendeinen Spielraum des Systems hat. Dies leitet sich aus dem Grundsatz des Rechts auf ein faires Verfahren ab und ist eines der wichtigsten Grundzüge der deutschen Justiz.

Der gesetzliche Richter muss Verfahren unbefangen und sachlich als unbeteiligter Dritter entscheiden. Als ein gesetzlicher Richter i.S.d. Art. 101 I GG wird jedoch nur ein Richter angesehen, der seine Ausbildung auch rechtmäßig abgeschlossen hat.

Sollte sich herausstellen, dass Richter zu dem Käuferkreis gehören und diese somit ihr zweites Staatsexamen widerrechtlich erworben hätten, könnten gegen die von ihnen gefällten Urteile Rechtsmittel zur Wiederaufnahme der Verfahren eingelegt und die Fälle wieder aufgerollt werden.

Gegen den Verstoß gegen das Recht auf einen gesetzlichen Richter, als Grundrecht in Deutschland, kann eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden, nachdem der Rechtsweg erschöpft worden ist.
Sollten, wie höchst wahrscheinlich anzunehmen ist, Anwälte unter den Käufern gewesen sein, sind  Schadensersatzklagen durch ihre Mandanten wegen nicht-vertragsgemäß erbrachter Leistungen denkbar.
Noch ist nicht absehbar, wie viel Arbeit auf die Gerichte zukommt.


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