Die versunkene Jacht, Donald Duck und der gewerbliche Rechtsschutz

von iurastudent · Aktuelles und Gemischtes

Auch in der Welt des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es zahlreiche Kuriositäten. Eine der berühmtesten ist die Geschichte über eine Patentanmeldung und einen Donald Duck Comic, die eindrucksvoll vor Augen führt, auf welche Weise der Gegenstand einer Erfindung neuheitsschädlich offenbart werden kann. Doch wie lief die kuriose Geschichte im Detail ab? Wir wollen die Geschichte Stück für Stück aufarbeiten.

Die Erfindung:
Von Karl Krøyer wurde am vierten November 1964 in Dänemark eine Erfindung zum Patent angemeldet, die unter der Nummer DK5429 veröffentlicht wurde. Im Rahmen des PCT-Abkommens wurde die Erfindung in der Folge in weiteren europäischen Ländern angemeldet, so beispielsweise in Großbritannien (GB1070600A), Deutschland (DE1247893B) und insbesondere in den Niederlanden (NL6514306). Gegenstand der Erfindung war „ein Verfahren zum Heben eines gesunkenen Schiffes, wonach Schwimmkörper aus Kunststoff, insbesondere Schaumkunststoff, […] in einen der Schiffsräume hineingedrückt werden […]“1.

Versunkene Jacht wird durch Schaumstoffkugel geborgenZur Veranschaulichung dient das nebenstehende Bild: Über das Bergungsschiff 2 werden Schaumstoffkugeln oder mit Gas gefüllte Plastikkugeln 4 über einen Schlauch 3 in das gesunkene Schiff 1 gefördert, um den Auftrieb des Schiffes zu erhöhen und es zu bergen.

Wer sich nun über die vorgeschlagene Methode wundert, wird vielleicht noch erstaunter sein, wenn er liest, dass diese Methode tatsächlich 1964 bei einem Schiffsunglück in Kuwait angewendet wurde: Der Frachter „Al Kuwait“ havarierte im Hafen von Kuwait-Stadt und drohte beim Anheben durch Bergungskrane auseinanderzubrechen. Die dänische Reederei wandte sich an Krøyer und nutzte seine Methode zum Anheben des Schiffswracks, indem Polystyrenbälle über eine Wasserstrahlpumpe in das Schiffswrack gefördert wurden.2

Die gescheiterte Patentanmeldung in den Niederlanden:
Die Patentanmeldung wurde im Rahmen des niederländischen Patentprüfungsverfahrens zurückgewiesen. Grund war eine Entgegenhaltung, die vom Patentprüfer vorgebracht wurde und die die Erfindung schädlich auf dem Gebiet der erfinderischen Tätigkeit traf. Dies ist soweit nichts Ungewöhnliches. Ungewöhnlich war jedoch die Art der Entgegenhaltung. Dabei handelte es sich nämlich um einen Donald Duck Comic mit dem Titel „The Sunken Yacht“ aus dem Jahr 1949! In dieser Geschichte heben Donald Duck und seine Neffen Tick, Trick und Track ein gesunkenes Schiff, indem sie zahllose Tischtennisbälle in die Räume des gesunkenen Schiffes fördern, also das in der Erfindung vorgeschlagene Verfahren mittels gasgefüllter Plastikbälle anwendeten – dies aber 15 Jahre vor der Patentanmeldung!
Ausschnitt aus dem Comic „The Sunken Yacht" von Carl Banks (1949), der die Patentanmeldung verhinderte
Im Patenterteilungsprozess scheitern manche Patente an kuriosen oder unglücklichen Zufällen. Sinnvolle Ideen werden manchmal durch unbeabsichtigte Offenbarung durch den Erfinder selbst oder durch unglückliche Zufälle in ihrer Patentierbarkeit verletzt. Ob Karl Krøyer den Donald Duck Comic kannte und dieser ihn zu dieser Idee inspirierte oder ob dies unabhängig voneinander geschah, ist unklar. Fakt ist jedoch, dass Patentierungsvorbehalte manchmal in vollkommen unerwarteten Bereichen zu finden sind!

Dieser Artikel wurde verfasst von Philipp Bovenkamp, Physiker in Vorbereitung auf die Ausbildung zum Patentanwalt aus Münster.

  • 1. DE1247893B
  • 2. vgl. http://www.starch.dk/isi/kroyer/schrooge.asp [Aufruf: 02.02.2014]

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Kommentare

Gast
Do, 06/03/2014 - 05:21

Hallo,

Blog Jurastudent ist eine tolle Idee!

Kollegiale Gruesse,
Juergen Hanke,
Jura-Repetitor seit 2001

Und Deine Meinung zu »Die versunkene Jacht, Donald Duck und der gewerbliche Rechtsschutz«

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