Täterschaft

Einzeltäter

Definition: 

Der Einzeltäter verwirklicht eigenhändig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes in seiner Person.

Bestimmen

Definition: 

Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.

Beihilfe

Definition: 

Beihilfe leistet, wer durch eine Handlung die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg in seiner konkreten Gestaltung selbs