Unmittelbarer Täter (Alleintäter)

Unmittelbarer Täter ist, wer die Tat selbst begeht (§ 25 I 1. Var. StGB), d.h. wer eigenständig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes verwirklicht.

Quelle: Rengier, StrafR AT, 15. Auflage München 2023, § 42 Rn. 1.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Kliemt Arbeitsrecht als Arbeitgeber zu bieten