Schema zur Urkundenfälschung, § 267 StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Objekt: Urkunde

Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).

b) Unecht

Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der sich aus ihr als Aussteller der verkörperten Erklärung ergibt.

c) Handlung

(1) Herstellen

Das Herstellen ist jede zurechenbare Verursachung der Existenz einer unechten Urkunde.

(2) Verfälschen

Verfälschen ist das nachträgliche Verändern des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde, das den Anschein erweckt, als habe der Aussteller die Erklärung von Anfang an so abgegeben, wie sie nach der Veränderung vorliegt.

(3) Gebrauchen

Eine (echte oder unechte) Urkunde gebraucht, wer sie demjenigen, der durch sie getäuscht werden soll, so zugänglich macht, dass dieser die Möglichkeit hat, die Urkunde wahrzunehmen.

2. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

b) Täuschungsabsicht

Absicht, die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Ergebnis

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

1. Unterhaltstatbestand, §§ 1570 - 1573, 1575, 1576 BGB 2. Bedürftigkeit, § 1577 I BGB 3.…
I. Entstehung 1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB, § 105 III HGB 2. Mindestens 2 Personen…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Wirksamkeit 1. lediglich rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB) 2. Einwilligung (ausdrücklich oder…
[Definition Willenserklärung: Eine vom Handlungswillen und vom Erklärungsbewusstsein getragene, sich…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tathandlung (1) Abs. 1 Nr. 1: Einen Menschen in e…
I. Höchstpersönlichkeit, § 2274 BGB II. Geschäftsfähigkeit, § 2275 BGB Verfügender selbst muss…