Schema zur Strafvereitelung, § 258 I StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Straftat

Erforderlich ist eine rechtswidrige und schuldhaft begangene Vortat.

b) Vereitelung

Vereiteln bedeutet, dass das staatlich begründete Zugriffsrecht für geraume Zeit verhindert wird.

2. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände

b) Absicht / sicheres Wissen hinsichtlich des Vereitelungserfolges

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Ergebnis


     Zum Download der Schemata
Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Die Nichtleistungskondiktion ist ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung, bei der die…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Schlägerei/von mehreren verübter Angriff…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: Ein anderer Mensch b) Handlung:…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Entdecke das Angebot der Allianz für Juristen

Weitere Schemata

I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn Schuldner materielle Einwendungen geltend macht, die d…
I. Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit III. Schuld (immer an die in Betracht kommenden…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Zur Vollstreckung berufener Amtsträger § 11 StGB…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatbestand von § 253 StGB b) Einsatz eines Nötigu…
Was hat Norton Rose Fulbright als Arbeitgeber zu bieten