hallo zusammen folgende Frage: sind normen aus dem GG und das PUAG bzw auch die GOBT taugliche Antragsgegenstände in der abstrakten Normenkontrolle? vielen Dank im Voraus Antragsgegenstand kann jedes Bundes- oder Landesrecht, geschrieben oder ungeschrieben, in formeller oder materieller Hinsicht und vor- und nachkonstitutioneller Art sein. Siehe: http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-abstrakte-und-konkrete-normenkontrolle/ (Antwort vom 25.09.2016 - 13:43)
Antragsgegenstand kann jedes Bundes- oder Landesrecht, geschrieben oder ungeschrieben, in formeller oder materieller Hinsicht und vor- und nachkonstitutioneller Art sein.
Siehe: http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-abstrakte-und-konkrete-normenkontrolle/