Hallo, nehmen wir eine Privatperson (die nebenbei ein 'als Kleinunternehmer laufen hat, das nichts mit der die ich gleich beschreiben werde zutun hat).
Angenommen man möchte nun mit einem Vorhaben Geld verdienen, ist dafür ebenso ein Gewerbe notwendig? Wie wäre die Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung einzutragen?
Folgendes Vorhaben dieser ausgedachten Person:
Angenommen diese Privatperson möchte von Firma A für jeden Verkauf, der nicht durch die Privatperson getätigt wurde, sondern durch dritte Person, eine erhalten.
Angenommen die Provision beträgt 5% gesamt. Die Privatperson bekommt 1% und der Dritte 4%.
Gibt es irgendwo ein kostenloses Muster dazu?
Die Privatperson hat kein Geld für Anwälte.
Die Privatperson benötigt nun einen zwischen Privatperson und Firma A und zwischen Privatperson und dritter Person.
Leider kann ich Online keinen passenden Muster-Vertrag dazu finden.
Über Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar.
Alles nur rein hypothetisch, nichts auf mich bezogen.
Vielen Dank im Voraus
Puh, da suchst du aber einen sehr speziellen Vertrag. Ich glaube nicht, dass du dafür eine geeignete Vorlage im Internet finden wirst.
Da bei solchen Provisionen eine Vielzahl an Aspekten beachtet werden müssen (insb. Höhe, Aufteilung, Haftung, wer zahlt an wen usw.) müsstest du dich wohl an einen Anwalt wenden, der dir dann einen geeigneten Vertrag erstellt.
Das Thema Geld würde aufgrund eines Beratungsscheins, den sich die Person zuvor besorgen müsste, kein großes Problem darstellen.
Hallo Dominik, vielen Dank für deine Antwort.
Denkst du das was ich vorhabe ist überhaupt legal, da ich nur vermitteln würde und kassiere?
Das fällt nicht unter das Schneeballsystem oder ähnliches oder?
Das traue ich mir jetzt nicht zu abschließend über die Rechtmäßigkeit eines solchen Handelns zu urteilen. Dazu schilderst du das Vorgehen auch relativ knapp. Auch hier würde die betroffene Person ein erfahrener Anwalt viel besser beraten können. Nach einem klassischen Schnellballsystem klingt es zunächst nicht...