Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich erkläre euch einmal kurz worum es in dem Fall geht. A gibt sich als Polizist aus um dem B Geld abzunehmen. In Wirklichkeit ist die Uniform nur ein Karnevalskostüm. Anfangs denkt B er habe einen "echten" Polizisten vor sich stehen und öffnet den Rucksack. Doch dann besinnt er sich eines Besseren und fordert den A auf ihm seinen Dienstausweis zu zeigen.
Ich habe angefangen den versuchten Betrug zu prüfen, bin mir aber nicht sicher ob A bei B einen Irrtum hervorgerufen hat, da die Makerade auffliegt bevor B dem A das Geld übergeben hat.
Vielen Dank im Voraus!
Naja, beim Irrtum fliegst du ja schon raus bei der Prüfung des Vollendungsdelikts. Beim versuchten würde ich aus der Sicht des Täters mir die Sache ansehen, und dann einen (gewollten) Irrtum im Tatentschluss annehmen bzw. er dachte, er könnte damit einen Irrtum hervorrufen, und wollte das auch.
Dann bei der Vermögensverfügung eine Abgrenzung und je nachdem wie du dich entscheidest, bleibst du beim Versuch oder fliegst raus.