Versuchte Nötigung bei ungeeigneter Nötigungshandlung

Hi,

ich schreibe gerade an einer Hausarbeit und habe folgendes Problem:

Fall: 
A hat die aus Syrien stammende O geheiratet. Da A ziemlich eifersüchtig ist und O den Kontakt zu anderen Männern erschweren will, erklärt er der O, dass es in Deutschland gesetzlich verboten ist, dass eine ausländische Ehefrau die Wohnung innerhalb der ersten 4 Monate der Ehe ohne ihren Ehemann verlässt. Sollte dieses gesetzliche Verbot nicht eingehalten werden, drohe die sofortige Abschiebung. O hält sich daran, weil sie ihrem Ehemann glaubt. Die Wohnungstür wird nie verschlossen.

Problem:
Für mich scheiden vollendete Freiheitsberaubung und vollendete Nötigung aus, weil ich in der Äußerung des A keine Drohung sondern eine Warnung sehe.
Ich tue mir jetzt aber bei der Prüfung des Versuchs schwer. Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal,
Freddy