Unterschied Überschreiten der Vollmacht & Missbrauch der Vertretungsmacht?

Heey Smile

Ich stehe gerade richtig auf dem Schlauch.
Was genau ist denn der Unterschied zwischen der Überschreitung der Vollmacht und einem Missbrauch der Vertretungsmacht?
Bei letzterem überschreitet der Vertreter ja sein rechtliches Dürfen aus dem Innenverhältnis im Außenverhältnis. Dann ist das Vertretergeschäft ja wirksam und entfaltet Wirkung für und gegen den Vertretenen, wobei der Vertreter gegenüber dem Vertreter schadensersatzpflichtig wird.
Aber ist das nicht gerade auch das, was beim Überschreiten der Vollmacht passiert?



Bevor ich das hier genauer zu beschreiben versuche - schau dir mal den folgenden Artikel an, den ich auf dieser Seite gefunden habe, dort tauchen beide Problemkreise auf:

https://www.iurastudent.de/content/iv-die-vertretungsmacht