unlautere Geschäftspraktiken

Bei einer Googlesuche nach einem Therapeuten taucht in Flöha /Sachsen Augustusburgerstrasse ein ganz normales Fitnessstudio ( Inh. F. Buschbeck & Fischer)
mit 2 hervorgehobenen * Anlockversuchen* in der Anzeige auf,
nämlich : *Medizin & Therapie* …-.is aber weder noch -!
Sowas nennt sich lt. UWG § 5 ...Unlauterer Wettbewerb,
d. h - ' Täuschung - betrügerisch erweckter Fehlvorstellung ' und dürfte wohl strafbar sein.
oder dürfen sich inzw. gewöhnliche Fitnesscenter *Therapiezentrum* benennen und als Beigabe
- um den Profit zu steigern-- auch den aufwertenden aber dennoch irreführenden Begriff "Medizin" als Lockmittel mißbrauchen ?
Selbst die Kassen -auch private- zahlen hier 0 ..warum wohl?