Um welche Art von Diebstahl handelt es sich?

Person A trennt in einer Umkleide eines Kaufhauses die Sicherung eines Kleidungsstückes mittels Seitenschneider ab und wir beim Verlassen gestellt.Handelt es sich hierbei um einen ,,klassischen" Diebstahl? Ich würde vermuten, dass ein ,,schwerer" nicht in Betracht kommt, weil allgemein die Sicherung nicht als Wegnahmeschutz gilt.Ein Seitenschneider gilt nicht als Waffe (aus verschiedenen Urteilen), somit sollte es kein Diebstahl mit Waffe sein.Liege ich da richtig?



Es könnte durchaus ein Diebstahl mit Waffen gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB erfüllt sein, nämlich in der Variante gefährliches Werkzeug.......hier genügt das Mitführen eines solchen Werkzeuges......ein Verwendungsvorbehalt ist laut BGH nicht anwendbar.
Hier kannst du dir ein Video zu der Thematik anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=-ysgAJCLL1o