Täterschaft und Teilnahme

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zur Teilnahme. Ich meine mich an den Satz zu erinnern, wer nicht Täter sein kann, kann auch nicht Teilnehmer sein.

Heißt das, wenn ich jemanden zum Raub an meinem Eigentum, das sich in fremdem Gewahrsam befindet anstifte, kann ich deswegen nicht bestraft werden?

Viele Grüße