Strafrecht §242 und § 244

Hallo Smile

SV: 
X begibt sich in die Wohnung von Y um eine teure Vase mitzunehmen. Es gelingt ihm die unverschlossene Wohnungstür des Y mithilfe einer Kreditkarte zu öffnen und die Wohnung zu betreten. Allerdings findet X die Vase nicht, da sie gut versteckt ist. X verlässt die Wohnung unverrichteter Dinge. 

Es handelt sich ja hierbei um den versuchten § 242 und § 244 I Nr. 3. Wie muss man die beiden Paragraphen prüfen ? Bzw gibt es eine Möglichkeit sie zusammen zu prüfen ?

Danke im voraus Smile



Hast Du Dir dazu schon einmal das Prüfungsschema angesehen? Wenn Du danach noch Fragen hast immer raus damit Wink https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-schweren-diebstahl-244-stgb

Ja das Schema ist mir bekannt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man den versuchten diebstahl als Grunddelikt einfach prüft und dann normal (wie es auch in dem Schema, dass du mir geschickt hast)  den § 244 prüft. Smile