Gilt die Sperrwirkung des §993 auch gegen andere Herausgabe ansprüche wie z.b §812 oder nur gegen Schadensersatz,Nutzungsherausgabe und Verwendungsersatz Anspruchsgrundlagen der anderen bereiche.
Die Sperrwirkung ist grundsätzlich umfassend und betrifft bereicherungsrechtliche und deliktsrechtliche Ansprüche, nur § 985 BGB ist davon nicht umfasst.
Die Sperrwirkung ist grundsätzlich umfassend und betrifft bereicherungsrechtliche und deliktsrechtliche Ansprüche, nur § 985 BGB ist davon nicht umfasst.