Schädigend ins Leben einer Person eingreifen

Hallo zusammen,

unter welchem Aspekt ist folgender Sachverhalt zu verstehen und wie kann dagegen vorgegangen werden?

Eine Person X (ehem. Partnerin) informiert (vielleicht) anonym über die Straftat (akt. Bewährungsstrafe) des Expartners Y in seinem Freizeitsportverein. Dem Sportverein sind nun „bedeutende Informationen“ zu diesem Mitglied Y bekannt geworden, sodass es nun zu einem 6-Augen-Gespräch mit den Vereinsvorsitzenden kommen soll. Die Befürchtung ist, dass hier ein Ausschluss / Ausstritt aus dem sozialen Sportverein anvisiert wird.

Die Strafen „Üble Nachrede“ und „Verleumdung“ blieben bislang leider zweimal erfolglos und wurden von der Staatsanwaltschaft (mangelnde Ermittlungen) als auch auf Wendung an die Generalstaatsanwaltschaft eingestellt.
Nun folgt ein weiterer Versuch, das soziale Leben des Expartners (Person Y) zu beschädigen.

Besten dank
Richard aus B.


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