Folgender fiktiver Fall:
Angenommen A kauft von der Firma T einen neuen Wasserboiler. A, der bisher alle Reparaturen selbst vorgenommen hat, möchte den Boiler selbst montieren. Der Boiler kann von jedem Laien selbst montiert werden.
Sein Mitbewohner B und dessen Vermieter sind damit einverstanden.
A liest die Montageanleitung aufmerksam durch. Darin steht: "Das Gerät ist vor der Inbetriebnahme mit Wasser zu füllen." Gründe hierfür, so wie Gefahren, die sich aus einer Inbetriebnahme ohne ausreichenden Wasserstand ergeben, sind nicht genannt. Obwohl A den Hinweis zur Kenntnis genommen hat, vergisst er bei der Anbringung des Geräts im Eifer des Gefechts, den Boiler mit Wasser zu befüllen. Nach einem kurzen Testlauf ist A vollkommen zufrieden.
Als B das erste Mal mit dem neuen Boiler duscht, explodiert dieser. B erleidet Verbrennungen.
Ein Sachverständiger stellt fest, dass der Grund für die Explosion die fehlende Befüllung mit Wasser war. Dies hätte durch ein durch T zusätzlich eingebauten Wasserstandsfühler, welcher den Endkundenpreis um 20€ erhöhen würde, vermieden werden können.
Kann B von T Schmerzensgeld verlangen?
Ich würde jetzt mal behaupten, dass durch die fehlenden Sicherheitshinweise eine mangelhafte Montageanleitung vorliegt und damit ein Sachmangel nach §434 II 2 BGB (IKEA-Klausel).
Wie wird jedoch die Tatsache gewertet, dass die fehlerhafte Montage überhaupt nicht auf der mangelhaften Anleitung beruht? Diese war ja trotzdem objektiv für Jedermann verständlich.