Prüfe ich einen Raub/ räuberischen Diebstahl als Qualifikation zum Diebstahl oder einzeln mit der Zueignungsabsicht !? # Raub # Räuberischer Diebstahl # Diebstahlsqualifikation Raub und räuberischer Diebstahl sind eigene Tatbestände. (Antwort vom 28.11.2014 - 15:43)
Raub und räuberischer Diebstahl sind eigene Tatbestände.