Hallo, es gibt ja meist verschiedene Möglichkeiten eines Prüfungsaufbaus.
In einem Lehrbuch von Bernd Heinrich habe ich zum Prüfungsaufbau des Versuchs folgendes gefunden:
1. Vorprüfung
a) Nichtvollendung
b)Strafbarkeit des Versuchs
2.TBM
a)subj. TB
-Vorsatz bzgl sämtlicher geschriebener und ungeschriebener objektiver TBM des jeweiligen Delikts
-Tatspezifische subj. Merkmale
b) obj. TB
...
Da ich grad einen versuchten Mord prüfen möchte verunsichert mich dieser Aufbau. Muss ich jetzt bspw. im subj. TB zuerst Heimtücke prüfen und fahre dann mit den subj. Mordmerkmalen wie niedere Beweggründe oder gemeingefährliche Mittel fort? Oder sollte ich mir einfach einen anderen Aufbau raussuchen ... ?
Danke für eure Antworten!
Schau dir mal den nachstehenden Link an, dort findest Du den Aufbau vom Versuch!
Sowohl die objektiven als auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale von § 211 StGB prüfst Du im "Tatentschluss"
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-versuch
(Antwort vom 08.03.2016 - 15:57)