Hey zusammen!
Ich stehe momentan vor einem (mMn) bisher ungelösten Problem. Es geht um die Frage, ob eine juristische Personen, deren Anteile zu 50 % sich in Händen der EU selbst befindet (25 % Nicht-EU-Staat, 25 % deutsche Private), grundrechtsberechtigt ist. In der bisherigen Rechtsprechung (BVerfG NJW 2017, 217) geht es ja nur um die Beteiligtenfähigkeit eines EU-Staats, nicht der EU selber. Meint ihr es sind dann ähnliche Maßstäbe wie in der bisherigen Rspr. anzulegen? Habe auch darüber nachgedacht die EMRK als Auslegungshilfe anzuwenden, komme aber bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis.
Hat jemand Ideen?
LG