Hey,

muss vor §34 StGB und §§228, 904 BGB die Notwehr §32 angeprüft werden oder muss ich direkt mit §§228, 904 BGB bzw. §34 StGB beginnen?

Danke schonmal Smile



Das lässt sich nicht ganz allgemein beantworten. Wenn du aus dem Sachverhalt erkennst, dass die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht gegeben sind, würde ich darauf gar nicht eingehen und direkt die Notstandsregelungen prüfen. Kommt § 32 StGB hingegen zumindest ansatzweise in Betracht, würde ich mit der Prüfung beginnen und diese erst beenden, wenn es an einer Tatbestandsvoraussetzung scheitert und sodann auf weitere Rechtfertigungsgründe eingehen. 

danke dir ! Smile