Ist der Staat auch dann an die Grundrechte gebunden, wenn er privatrechtlich handelt?

Hier fehlt die andere Meinung



Ja ist er. „Die Nutzung zivilrechtlicher Formen enthebt die staatliche Gewalt nicht von ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG“, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011

- 1 BvR 699/06 -