Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung von Kokain, Amphetamin Marihuana - zu erwartende Strafe

Vorwort: 
Sehr geehrte Forenmitglieder, das ist meine erste Frage, die ich hier stelle. Ich hoffe jemand findet die Muse über das Folgende nachzudenken.
Falls erforderforderlich hätte ich noch Fotographien des Durchsuchungsbeschlusses und der Beschlagnahmungsliste - mit geschwärzten Namen und Daten aller Beteiligten.

Bei einem guten Freund von mir wurde vor zwei Wochen eine Hausdurchsuchung gemacht. Er wurde abgeführt und hat sich auf dem Revier zu nichts geäußert.
Im Folgenden habe ich aufgelistet, was mir wichtig erscheint. Und im Anhang ist der Durchsuchungsbeschluss und eine Liste der Beschlagnahmten Dinge zu finden.

Beschlagnahmte Illegalitäten:
In einem verschlossenen Safe (wurde nicht geöffnet und verschlossen samt Inhalt mitgenommen):

  • 3g Kokain
  • 20g Amphetamin
  • 150g Marihuana
  • 100g Hashish
  • Schlagring

Außerdem:

  • 25g Marihuana, die auf dem Tisch lagen
  • Eine Feinwaage
  • Plastiktütchen zum Verpacken

Vorstrafen bzw. frühere Vergehen:

  • Anzeige wegen Unterschlagung im Alter von 17 Jahren
  • Gerichtsverfahren wegen Diebstahl, wurde freigesprochen; im Alter von 19 Jahren
  • Geldstrafe von 600€ für den Besitz von 0,2g Ampehtamin und 2 Ecstasy Tabletten mit 17 Jahren
  • Geldstrafe von 2000€ für den Besitz von 2g Amphetamin und 2g Hashish im Alter von 22 Jahren
  • 300€ Geldstrafe für den Besitz eines angerauchten Joints im Alter von 23 Jahren

Was mich bei der Durchführung der Hausdurchsuchung verwundert:
a) 
Der Save wurde erst eine Stunde nach der Abführung des Täters von zwei Beamten aus der Wohnung geholt. In diesem Zeitraum stand die Wohnung leer.
b) Es waren keine Zeugen auf behördlicher Seite anwesend. 
c) Die Beamten haben sich als Postboten an der Tür ausgegeben.

Meine Fragen:

  1. Welche Strafe ist wohl zu erwarten?
  2. Ist es eventuell möglich durchzubringen, dass der Inhalt des Saves innerhalb der Stunde, in der er unbeaufsichtigt in der Wohnung stand von Fremdem Leuten untergeschoben wurde?
  3. Sieht einer eurer geschulten Köpfe vielleicht einen Diskussionspielraum, um das noch zum geringsten Übel zu wenden?

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Abgesehen davon, dass Sie den Sachverhalt Ihres "Freundes" auf einer Seite namens iuraSTUDENT stellen, sollten Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen werfen, in denen es insbesondere heißt: "iurastudent.de ist kein Portal für Menschen, die auf der Suche nach einer Rechtsberatung sind." und sich fragen, ob und falls überraschend ja in welchem Umfang Sie hier wirklich eine Einschätzung haben wollen.

 

Ihr "Freund" sollte sich dringend einen Verteidiger suchen.

Abgesehen davon klingt das nach einer guten Party, die ihr "Freund" da veranstaltet hat, beste Grüße!