Hallo liebes Forum,
derzeit schreibe ich eine Hausarbeit für den Anfängerschein in Staatsrecht II. Meine Aufgabenstellung lautet:
Aufgrund des anhaltenden Streits über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wen- det sich ein Verbund von Berliner Mietern und Vermietern mit der Bitte an Sie, umfassend gutachter- lich zu klären, ob das Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG BIn) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Erstellen Sie das erbetene Gutachten.
Jetzt zu meiner Frage: Mir ist nicht ganz klar, ob aufgrund der allgemeinen Fragestellung, die stets auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des betroffenen Gesetzes mit dem Grundgesetz abstellt, der persönliche Schutzbereich von Relevanz ist oder aber direkt auf den sachlichen Schutzbereich eingegangen werden kann?
Vielen Dank :)
Hallo Anna,
lustiger Weise bin ich gerade, leider kurz vor knapp, auch dabei die Hausarbeit zu schreiben. Ich glaube, dass immer beides geprüft werden muss. Meine Antwort ist zwar leider sehr spät, aber ich hoffe du bist weitergekommen Wie fandest Du die Hausarbeit sonst so ?
Definitiv sind beide Schutzbereiche zu eröffnen - sowohl der persönliche als auch der sachliche Schutzbereich.