Gilt das Rückwiekungsgesetz auch für die Nebenfolgen der Tat?

Hallo zusammen,
ich studiere im ersten Semester Jura und mir ist im Bezug auf das Rückwirkungsgesetz nicht ganz klar,was mit den Nebenfolgen passiert.

Angenommen das Rückwirkungsgesetz verbietet die Rechtssprechung, weil es das Gesetz XY zu der Zeit, als die Tat begangen wurde noch nicht gab. 
In unserem Vorlesungsskript steht folgendes:

  • Ein strafrechtliches Gesetz darf nicht rückwirkend ein Verhalten unter Strafe stellen, ein Richter darf ein Gesetz nicht auf Taten anwenden, die vor Inkrafttreten der Norm begangen wurden
  • Das  Rückwirkungsverbot  gilt  auch  für  die  Nebenfolgen  der  Tat  (z.B.  Aberkennung  der  Fähigkeit,  öffentliche Ämter zu bekleiden, § 358 StGB).

-->       Meine Frage: Bedeutet das, dass die Nebenfolgen auch nicht bestraft werden bzw., dass
           z. B. keine Aberkennung der Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden verhängt werden kann?

Hoffe die Frage ist nicht allzu dämlich formuliert.
Liebe Grüße