Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Hausarbeit und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Da keine konkrete Fragestellung gegeben wurde, sondern mir einfach nur ein Gesetzesentwurf nach dem Motto "machen Sie da mal was schönes draus" in die Hand gedrückt wurde, bin ich gerade ziemlich ratlos. Ich möchte prüfen, ob der Gesetzesentwurf verfassungsgemäß ist, ich kann aber keine Verfassungsbeschwerde durchführen, da ich ja gar keinen Beschwerdeführer habe. Ausdenken kann ich mir den auch nicht. Es gibt wie gesagt leider keine Aufgabenstellung in der steht wer gegen den Gesetzesentwurf klagen möchte.
Hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt oder kann mir sagen welche Möglichkeiten ich habe ohne Beschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen?
Liebe Grüße,
Raquel
Ausgehend von Deinen Informationen scheint der Sachverhalt der Hausarbeit überhaupt nicht (verfassungs-) prozessual eingebettet zu sein. Sollte dem doch so sein, musst Du dir überlegen, welcher Rechtsbehelf vor dem BVerfG in Betracht kommt. Liefert der Sachverhalt keine Anhaltspunkte zu einer individuellen Betroffenheit, wird i.a.R. ein Normenkontrollverfahren zu prüfen sein (da kein Vorlagegericht o.ä. erwähnt ist, ist m.E. Art. 93 I Nr. 2 GG einschlägig - abstrakte Normenkontrolle)
Gut möglich ist aber auch, dass die Prüfung nur nach materiellem Verfassungsrecht zu erfolgen hat. Dann sollte Dir das allgemeine Schema zur Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen geläufig sein, in etwa nach folgender Prägung.
I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren
3. Form - Ausfertigung und Verkündung im BGBl.
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit
1. Vereinbarkeit mit Grundrechten (klassisch: Art. 3 GG)
2. Vereinbarkeit mit sonstigem Verfassungsrecht
Mit besten Grüßen,
Ulpianus