Hallo!
Ich schreibe an einer Hausarbeit in Strafrecht und bräuchte Hilfe ein paar ähnliche Gerichtsentscheidungen zu finden, um ein paar Problematiken im Sachverhalt besser abwägen zu können.
Vor allem suche ich Urteile zum Thema:
Notwehrexzess (§33 StGB) i.V.m. 'Zivilcourage'
(Sachverhalt ist folgendermaßen: Jogger mit Hund sieht wie Mann in Begriff ist eine Frau zu vergewaltigen; ist dem Vergewaltiger körperlich überlegen und erkennt dies auch, entschließt sich jedoch trotzdem den Hund auf ihn zu hetzen; Hund beißt Vergewaltiger in den Oberschenkel, wie vom Jogger gewollt, beißt dabei jedoch die Schlagader durch - nicht vom Jogger gewollt)
Hat das 'verabscheuungswürdige' Handeln des Vergewatigers Auswirkung auf die Entscheidungskraft des Joggers das relativ mildeste Mittel zur Abwehr zu wählen?
PS: ähnliche Problematik bei Prüfung von §§ 34, 35 StGB
Gibt es außerdem Fälle, die zusätzlich zur Notwehr noch die Problematik behandlen, den Täter nach Beendung der Notwehr 'dingfest zu machen', sprich: am Weglaufen zu hindern?
Könnte relevant sein für die Wahl des Mittels zur Notwehr.
Weiterhin hätte suche ich Fälle für die Klärung einer Problematik bei einer späteren Prüfung der Körperverletzung durch Unterlassen:
Falls Ingerenz (+); besteht die Möglichkeit einer analogen Anwendung von Tatbestandsirrtümern, wenn der Jogger (irrig) annimmt, er sei dem Vergewaltiger nicht zur Hilfe verpflichtet, da er seine Lage durch sein Handeln (versuchte Vergewaltigung) selbst verschuldet hat?
Ähnliche Fälle, die die Problematik der Ingerenz im Allgemeinen behandeln, wären auch hilfreich.
Wenn jemand gute Fachliteratur/-texte zu den genannten Themen kennt, würde mir das auch schon ungemein weiterhelfen!
Ich hoffe wirklich, dass mir jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schonmal im Voraus!