Der Rat beschließt, eine der Fraktionen müsse Geld zurückzahlen.
Nun klagt der Bürgermeister im Namen der Gemeinde gegen die Fraktion.
Nun klagt der Bürgermeister im Namen der Gemeinde gegen die Fraktion.
Welche Klageart ist hierbei nun anzuwenden?
Wenn die Gemeinde gegen ein Organ klagt, ist ja kein Kommunalverfassungsstreit möglich?
Oder zählt hierbei dann der Bürgermeister als Kläger?
Vielen Dank!

Ich gehe hier von einem Erstattungsanspruch im Wege der Leistungsklage aus.... geht es hier zufälligerweise um eine Hausarbeit? Sitze nämlich an der selben Materie