Öffentliches Recht- Polizeirecht BW

Hallo Smile Ich hätte eine kleine Frage: Ist das gewaltsame Öffnen bzw. Eintreten der Tür ein Verwaltungsakt oder ein Realakt, wenn die polizeipflichtige Person anwesend ist?
Danke  :)


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also ich hab es über die Duldungsverfügung gelöst, du musst an der Stelle gut argumentieren. Da gibt es eine Auffassung, die sagt dass ein Realakt mit ner Duldungsverfügung erlassen wird und als Gesamtbetrachtung dann als zusammengesetzer Verwaltungsakt anzusehen ist. Eine weitere Ansicht sagt, dass es einfach nur ein Realakt ist Smile Ich hab mich für den Realakt entschieden in der Hausarbeit.

Vielen vielen Dank Smile

Die Idee einer (konkudenten) Duldungsverfügung wird heute nicht mehr ernsthaft vertreten, da man damit jeden Realakt zum VA umdichten kann. Letzte einschlägige Entscheidungen sind mW rund 50 Jahre alt. Eine Duldungsverfügung gibt es daher im Grunde nur noch in der Form, dass gerade ein Dulden verlangt wird (zb. des Eigentümers bei Verfügungen an den Mieter oder umgekehrt).

Im Übrigen würde es auf die Anwesenheit des Betroffenen für die VA-Qualität nicht ankommen. Das ist ein Problem des Zugangs (oder seiner Entbehrlichkeit beim Sofortvollzug).