Hallo,
ich schreibe eine Hausarbeit und muss jetzt auf den letzten 2,5 Seiten noch prüfen, ob sich die Änderungen des 2. GlüÄndStV mit dem Bundesstaatenprinzip vereinbaren lassen.
Es geht konkret darum, ob das Organ des Glücksspielkollegiums, das Konzessionen an die Wettanbieter vergibt, gegen dieses Prinzip versößt.
Mir würde eine generelle Antwort reichen, was ich da überhaupt prüfen muss. Ich bin mit einer Begriffserläuterung angefangen, aber ich weiß gerade nicht weiter..
Danke im voraus!

""Auf Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wurde die Vergabe von Konzessionen durch das Glücksspielkollegium gestoppt.[8] Das Gericht hatte im September 2014 in einem Eilbeschluss das Verfahren zur Vergabe von Sportwetten als intransparent und als Verletzung der EU-Dienstleistungsfreiheit bewertet.[9] In einem Urteil vom 5. Mai 2015 bestätigte das Verwaltungsgericht den Beschluss.[8] Das Land Hessen legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ein.
Im Oktober 2015 wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurück und urteilte, dass die Übertragung der verbindlichen Entscheidung über die Vergabe der Konzessionen für Sportwetten auf das Glücksspielkollegium dem Grundgesetz widerspreche:
Das hoheitliche Handeln des Glücksspielkollegiums könne weder dem Bund noch einem der Länder zugerechnet werden, sondern allenfalls der Gesamtheit der Länder oder gegebenenfalls einer Mehrheit der Länder. Dies verstoße gegen das Bundesstaatsprinzip, wonach es neben der Bundes- und der Landesebene keine dritte Ebene staatlicher Gewalt geben dürfe. Zudem verletze die Ausübung von Hoheitsgewalt durch das Glücksspielkollegium das Demokratieprinzip. Dem Glücksspielkollegium, das als Gesamtheit weder der Aufsicht des Bundes noch der eines Landes unterliege, fehle eine ausreichende demokratische Legitimation. Sein hoheitliches Handeln lasse sich weder auf das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland noch auf das Staatsvolk eines der Länder zurückführen.[10]
Der Verwaltungsgerichtshof rügte das Vergabeverfahren als intransparent.[11]
Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wurde die Vergabe der 20 Sportwettkonzessionen, die dem Glücksspielkollegium übertragen worden war, gestoppt. Sie sind bisher nicht vergeben.[12]
Wenige Tage vor der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs erging eine Popularklageentscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der die Werberichtlinie des Glücksspielkollegiums mit ähnlichen Überlegungen als unwirksam ansah [13].""
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcksspielkollegium
Soweit ich das sehe, wurde so ein Fall schon einmal entschieden. Vielleicht kannst du dir ja an den Urteilen ein Beispiel nehmen. (Ich hatte mit dem Thema noch nie zu tun und hab einfach mal Google gefragt. Mehr kann ich dir wohl leider nicht helfen..)