Brett des Karneades

A und B geraten in Seenot und kentern. Beide erreichen gleichzeitig ein umhertreibendes Brett und halten sich daran fest. Dieses Brett kann allerdings nur eine Person über Wasser halten und es ist kein anderes in Sicht. A tötet den B um das Brett für sich zu haben.
Strafbarkeit des A?

Der Tatbestand bereitet keine Probleme. Bei den Lösungen des Falls wird allerdings eine Notwehrlage verneint, weil hier kein Angriff vorläge. Gemäß Definition ist ein Angriff jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen. In den Lösungen steht, es würde am erforderlichen Handeln fehlen(und für ein Unterlassen fehlt die Garantenstellung). Meines Erachtens nach ist das Festhalten an einem Gegenstand aber eindeutig eine Handlung.

Übersehe ich etwas? (Das Ergebnis leuchtet mir ein, schließlich darf die Tötung nicht gerechtfertigt sein, sonst würde dagegen kein Notwehrrecht bestehen.)



Hey Peterlustig, ich glaube Du übersiehst bei dem Fall, dass durch das in Beschlag nehmen des Brettes noch keine Tötungshandlung vorgenommen wird. Es kommt dabei nur noch ein Angriff durch Unterlassen in Betracht und dafür fehlt es in dem Originalfall zumindest an der Garantenstellung. Hier kannst Du das auch nochmal nachlesen: https://www.iurastudent.de/leadingcase/das-brett-des-karneades