Begründetheit

Hallo, 
ich habe ein ziemlich großes Problem im Staatsorganisationsrecht (erstes Semester). Grundsätzlich wenn ich einen Fall vor mir liegen habe, erkenne ich das Problem, komme auf die passenden Normen und kann mir das Ergebnis schon vor Beginn der Lösung des Sachverhalts denken, was natürlich normal ist, wenn man das inhaltliche verstanden hat. Das wars dann bei mir aber auch schon. Die Zulässigkeit habe ich verstanden und kann es umsetzen, aber den eigentlichen Schwerpunkt (Begründetheit), kriege ich einfach nicht hin. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß wie ich mein Wissen anwenden soll, wo genau ich ansetzen muss. Die Begründetheit ist (glaube ich zumindest) auch immer anders strukturiert, also ich habe das Gefühl es gibt keine richtige Struktur nach welcher ich mich richten kann (ich hoffe, ich liege falsch). Ich brauche einfach diesen Baustein, wo fange ich an, wie und wann wende/setzte ich mein Wissen richtig ein/an, ich weiß nicht mal wie ich anfangen soll bei der Begründetheit, also nach dem Obersatz weiß ich nicht wie ich weiter mache.
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten.


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