Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Auswirkung des Exzess des unmittelbaren Täters auf den Anstifter.
Wenn der Anstifter den unmittelbaren Täter zur Körperverletzung anstiftet und der unmittelbare Täter das Opfer durch die KV tötet, ist dieser Exzess dem Anstifter nicht zuzurechnen, soweit ich das richtig verstanden habe.
Was aber ist mit der Körpverletzung? Erfüllt der Anstifter trotzdem den Tatbestand der Körperverletzung, obwohl das Opfer tot ist?
Kommt hier eventuelll auch § 227 für den Anstifter in Betracht?
Ich stehe da einbisschen auf den Schlauch und würde mich freuen wenn mit jemand helfen könmte.
