§223 A und B schlagen C

Guten Abend zusammen, 
ich hab mal eine Frage und hoffe , dass mir jemand weiterhelfen kann :). Im Fall steht : " A, B und C stürmen auf D und E zu, um sodann mit ihren Fäusten auf sie einzuschlagen. Während A und B den D verprügeln, schlägt C auf E ein. Am Ende sind D und E leicht verwundet. 

Es liegt trotz dem leicht verwundet eine Körperverletzung vor oder ? Und haben A und B eine gefährliche KV begangen, weil sie ja gemeinschaftlich auf den D eingeschlagen haben ? also wären die beiden strafbar wegen §223 und §224 ? 
Schreibt man dann auch noch in den OS, dass es eine gefährliche KV in mittelbarer Täterschaft ist ? 


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Da bist du doch meiner Meinung nach schon auf dem richtigen Weg. 

Eine Körperverletzung würde ich auch bejahen und A + B haben ja gemeinschaftlich gehandelt. Wobei du noch einmal nach einer konkreten Definition schauen solltest (die gibt es aber hier auch unter den Definitionen). Das müsste sich dann auch im Obersatz so wiederfinden.