Grundprinzipien des Ertragssteuerrechts

AutorIn: k.A. · Universität: Osnabrück · Note: k.A. · (zugleich BA-Arbeit)

Über die Grundprinzipien des Ertragssteuerrechts

Die ertragssteuerrechtlichen Grundprinzipien vor dem Hintergrund bilateraler Unternehmenssteuer- konvergenzbestrebungen zwischen Deutschland und Frankreich sowie der Annäherungsintentionen auf Ebene der EU

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den Grundprinzipien des deutschen Ertragssteuerrechts auseinander. Vornehmlich ist dabei das Unternehmenssteuerrecht, hier jenes der Körperschaften, Gegenstand der Betrachtungen. Als roter Faden dient im Wesentlichen das am 06.02.2012 durch den französischen Staatspräsidenten und die deutsche Bundeskanzlerin vorgestellte Grünbuch zu „Konvergenzpunkte(n) bei der Unternehmensbesteuerung“.1 Aus diesem werden exemplarisch das Feld der Organschaft sowie die Frage der konzerninternen Dividendenbesteuerung behandelt, anhand derer sich neben systematischen Problemen vor allem europarechtliche Fragen illustrieren lassen, die aus der Vereinzelung der direkten Steuern im Spannungsverhältnis zu einem gemeinsamen Binnenmarkt resultieren. Nach der Darstellung der Konzeptionen finden die in diesem Zusammenhang als strukturbildende Elemente wesentlichen Prinzipien mit wichtigen Durchbrechungen abstrakt Darstellung und sie werden in ihre Bedeutung für das jeweilige Themenfeld hinterleuchtet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die meines Erachtens zum Teil sehr drängende Rolle des Europarechts hingewiesen und dessen Bedeutung für die jeweilige Rechtsfrage herausgearbeitet. Hiernach wird eine kurze Darstellung der französischen Rechts- und Prinzipienlage geleistet, der die Umschreibung des Grünbuchvorschlages folgt. Schließlich findet eine Gesamteinordnung statt, bei der neben Einzelfragen auch Bedeutung und Verhältnis der Grundprinzipien zueinander in den Blick rücken. Hierbei werden auch mögliche Reformvarianten bei der systematischen Grundlegung erarbeitet.

Angesichts der Einbindung Deutschlands und Frankreichs in die EU, die ungeachtet dieser bilateralen Konvergenzbemühungen vor dem Hintergrund globaler Entwicklungen zunehmend fast notwendig als Gesamtwirtschaftsraum, auch steuerrechtlich, in den Blick rückt, fehlt schließlich auch nicht der Überblick über den Vorschlag einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage bei der Einkommensermittlung im Körperschaftsteuerrecht, mit exemplarischer Behandlung zweier enthaltener Grundsätze zur Gewinnermittlung.

Arrondierend wird eine Einschätzung zu den behandelten Einzelfeldern des Grünbuchs sowie der GKKB vorgenommen. Zudem werden die Prinzipien in ihrem jeweiligen Verhältnis zueinander zusammengefasst und die Ergebnisse der Arbeit, werden bezüglich der Auswirkungen auf die Grundsätze und die Realisierungsaussichten der Initiativen erörtert.

  • 1. Grünbuch der deutsch-französischen Zusammenarbeit – Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung, Februar 2012 (nachfolgend nur noch „Grünbuch“).

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