Besitz im deutschen, englischen und französischen Recht

AutorIn: k.A. · Universität: Osnabrück · Note: 10 Punkte

Die Bedeutung des Besitzes in der deutschen, englischen und französischen Rechtsordnung

„Mir ist der Besitz nötig, äußerte er, um den richtigen Begriff der Objekte zu bekommen. Frei von Täuschungen, die die Begierde nach einem Gegenstand unterhält, läßt erst der Besitz mich ruhig und unbefangen urteilen. Und so liebe ich den Besitz, nicht der beseßnen Sache, sondern meiner Bildung wegen und weil er mich ruhiger und dadurch glücklicher macht.“1 – so fasziniert äußerte sich der Dichter (und Jurist) Johann Wolfgang von Goethe 1812. Dennoch stellt der Besitz (engl./frz. possesion) wie kaum ein anderes Rechtsinstitut die Rechtswissenschaft seit Jahrhunderten vor Probleme. So sagte Friedrich Carl Savigny, dass es unter Schriftstellern üblich sei, Untersuchungen über den Besitz stets mit einer Abhandlung über die außerordentliche Schwierigkeit des Themas einzuleiten.2

Und doch ist eine Untersuchung dieses Themas im Rahmen einer immer fortschreitenden Europäisierung des Privatrechts unerlässlich, gerade, weil der Besitz in den unterschiedlichen Rechtsordnungen von einander abweichende Bedeutung und daher auch differierende Funktionen hat. Jedoch gibt es auch Gemeinsamkeiten: So stellt der Besitz in allen europäischen Rechtsordnungen eine eigenständige Rechtsposition als vom Eigentum ablösbares (aber auch ableitbares) Recht dar.3 Er ist nicht, wie von Hegel behauptet, lediglich die tatsächliche oder physische Herrschaft einer Person über eine Sache.4

Für eine Angleichung, Harmonisierung oder Vereinheitlichung des Privatrechts auf europäischer Ebene, um damit u.a. den rechtlichen Zusammenhalt der europäischen Staaten und den gemeinsamen Binnenmarkt zu stärken, ist daher ein Wissen um die Bedeutung und Funktion des Besitzes in drei der einflussreichsten Nationen Europas eine wichtige Voraussetzung.

Zunächst wird in dieser Arbeit die Bedeutung des Besitzes und seinen einzelnen Funktionen und Ausprägungen in den einzelnen Rechtsordnungen erläutert werden, wobei sowohl die rechtshistorische Entwicklung berücksichtigt als auch auf diverse konkrete Problemstellungen vertieft eingegangen werden soll. Nach dieser Erklärung soll analysiert werden, welcher Nutzen unter besondere Fokussierung auf diverse Schutzmechanismen aus dieser unterschiedlichen Bedeutung des Besitzes in den einzelnen Rechtskulturen gezogen werden kann. Schließlich folgen ein Vergleich der entscheidenden Aspekte des Besitzes und der konzeptionellen Grundunterschiede.

  • 1. Radbruch, Rechtsphilosophie II, S. 592, Rn. 371.
  • 2. Savigny, Das Recht des Besitzes, S. 25.
  • 3. Krimphove, Das europäische Sachenrecht, S. 45.
  • 4. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, §§ 41 – 71.

Du willst weiterlesen?

... Das freut uns - und natürlich auch den Autor bzw. die Autorin dieser Arbeit! Du kannst Dir die Arbeit als PDF herunterladen oder online lesen. Die Verwendung ist aber nur für Deinen privaten Gebrauch gestattet. Alle Rechte an dieser Arbeit verbleiben beim Autor bzw. bei der Autorin. Willst Du Kontakt mit der Autorin bzw. mit dem Autor aufnehmen: info@iurastudent.de

Seminararbeit herunterladen

Weiter lernen? Na klar::

Seminararbeiten Lerninhalte

Noch mehr Hilfe für Dich:

Vorbereitungsseminar für das Referendariat
Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Seminararbeiten

Kündigung aufgrund von Homosexualität
Einleitender FallDer Arbeitgeber A erfährt, dass sein Mitarbeiter H homosexuell ist. Da er „Schwule…
Defizite und Reformbedarf durch Probleme im Unterhaltsrecht
„Die Frage nach einem modifizierten Altersphasenmodell im Rahmen der Neuregelung der §§1569, 1570…
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 I 1 BGBDamit arbeitsvertragliche Vereinbarungen der…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat die Bundeswehr als Arbeitgeber zu bieten
I. Einbeziehung der KlauselBesondere Anforderung an die Einbeziehung der AGB gemäß § 305 II, III BGB…
Schwarzarbeit und Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer eine Arbeit verrichtet, ohne bei dem Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt entsprechend er…
Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken und Online Archiven sowie Blogs
EuGH, Urteil vom 25.10.2011- Rs. C-509/09 und C-161/10Persönlichkeitsrechtsverletzungen kollidierten…
Sacheinlage und Cashpool - Unternehmensfinanzierung nach MoMiG
A. EinführungDas GmbH-Recht wurde in der jüngsten Vergangenheit in wichtigen Punk-ten grundlegend er…
Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat